Vereinssektion des nationalen Fachverbandes Bibliosuisse

  • Name / Statutarische Grundlage
    • bibliostschweiz ist eine Vereinssektion gemäss Artikel 10 der Statuten des nationalen Fachverbandes Bibliosuisse (vom 29. August 2018) und umfasst die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen und das Fürstentum Liechtenstein.
  • Ziele
    • Der Verein bibliostschweiz ist die Stimme der in Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen tätigen Personen.
    • Er bietet eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch an und organisiert Weiterbildungsveranstaltungen für seine Mitglieder.
    • bibliostschweiz nimmt aktiv am Verbandsleben von Bibliosuisse teil und kann von Bibliosuisse Aufträge übernehmen.
  • Mitglieder
    • Die Mitgliedschaft bei Bibliosuisse ist Voraussetzung für die Aufnahme in bibliostschweiz.
    • Mitglieder sind Personen, die eine Tätigkeit im Bereich Bibliothek, in Informations- und Dokumentationsstellen oder in verwandten Bereichen erlernen, erlernt haben, ausüben oder ausgeübt haben.
    • Es werden Mitgliederbeiträge erhoben.
    • Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    • Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und ist jeweils auf Ende eines Geschäftsjahrs möglich.
    • Mitglieder, die ihren Beitrag nach erfolgter Mahnung nicht bezahlen, werden mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
  • Organe
    • Die Vereinssektion konstituiert sich selbst.
    • Die Organe des Vereins sind die Hauptversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle.
  • Hauptversammlung
    • Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt und behandelt mindestens die folgenden Geschäfte:
      – Jahresbericht
      – Geschäftsbericht
      – Wahlen
      – Mitgliederbeitrag
      – Mitgliederanträge
    • Eine ausserordentliche Hauptversammlung findet auf Verlangen des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder statt.
    • Anträge der Mitglieder zuhanden der ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlung müssen mindestens eine Woche im Voraus schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
  • Vorstand
    • Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aus mindestens drei Personen.
    • Er stellt ein Tätigkeitsprogramm zusammen und verwaltet die Finanzen des Vereins bibliostschweiz. Er bereitet die Hauptversammlung vor und führt diese durch.
  • Finanzen
    • bibliostschweiz finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen und weiteren Einnahmen.
    • Die Revisionsstelle wird von der Hauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und erstattet der ordentlichen Hauptversammlung den Revisionsbericht.
    • Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
  • Auflösung des Vereins
    • Die Auflösung des Vereins bibliostschweiz kann von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
    • Bei der Auflösung des Vereins entscheidet die Hauptversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens.
  • Inkraftsetzung, Revision und Schlussbestimmung
    • Die vorliegenden Statuten wurden von der Hauptversammlung von bibliostschweiz am 4. September 2019 angenommen. Die Statuten treten mit der Genehmigung durch den Vorstand von Bibliosuisse in Kraft.
    • Die Revision der Statuten kann von der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
    • Statutenänderungen werden dem Vorstand von Bibliosuisse zur Bestätigung vorgelegt.
    • Für Einzelheiten, die in den vorliegenden Statuten nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Statuten von Bibliosuisse sowie das Sektionsreglement von Bibliosuisse.

St. Gallen, 10. Januar 2020

Die Statuten als PDF.